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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FlyingStars GmbH
 

 

1. Geltungsbereich

 

Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von der FlyingStars GmbH (Auftragnehmerin) übernommenen Aufträge von Auftraggeber:innen von Drohnen-Lichtshows sind die Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Anerkennung durch die Auftragnehmerin, oder der Anerkennung durch diese in Textform.


 

2. Auftragserteilung


Der Auftrag gilt erst dann durch die Auftragnehmerin als angenommen, wenn er von ihr schriftlich oder in Textform bestätigt wurde.


 

3. Preise


a.) Soweit keine andere Abmachung schriftlich oder in Textform oder über einen Dienst von lexoffice.de getroffen wurde, ist eine Anzahlung i. H. v. 30 % des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen fällig.

b.) Soweit nicht anders vereinbart hat der/die Auftraggeber:in alle anfallenden Abgaben und Gebühren für die Erteilung erforderlicher behördlicher Genehmigungen, die Kosten der Erfüllung behördlicher Auflagen, die Kosten für alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und anfallende GEMA-Gebühren zu tragen.


 

4. Behördliche Genehmigungen


a.) Um die für die Durchführung von Drohnen-Lichtshows erforderlichen luftfahrtrechtlichen Genehmigungen bemüht sich die Auftragnehmerin im eigenen Namen, auf Kosten des/der Auftraggeber:in, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Auftragnehmerin schuldet nicht die Gewährung dieser Genehmigungen.


b.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle für die Erteilung der luftfahrtrechtlichen Genehmigungen benötigten Unterlagen und Informationen, z. B. zu örtlichen Gegebenheiten, Zustimmungserklärungen Dritter zur Verfügung zu stellen.


 

5. Pflichten Auftraggeber:in


Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich:


a.) Der Auftragnehmerin ein zur Durchführung der Drohnen-Lichtshow geeignetes Gelände für die durch die Auftragnehmerin zu bestimmenden Zeit kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

b.) Die Zustimmung des Grundstückseigentümers einzuholen sowie den Sicherheitsbereich vor dem Betreten durch Unbeteiligte während der Durchführung der Drohnen-Lichtshow auf eigene Kosten und Verantwortung zu sichern.

c.) Die Auftragnehmerin von Ansprüchen des Grundstückseigentümers freizustellen.


 

6. Pflichten Auftragnehmerin


a.) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich den Auftrag korrekt und pünktlich auszuführen, sofern der Ausführung nicht Gründe entgegenstehen, die sie nicht zu vertreten hat, wie beispielsweise höhere Gewalt, Epidemien und Pandemien (und entsprechende rechtliche Maßnahmen), Streik, Fehlen erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Entgegenstehen anderer rechtlicher Gründe die die Durchführung der Show zum geplanten Zeitpunkt unmöglich machen, Bestehen von Sicherheitsrisiken, witterungsbedingte Undurchführbarkeit (z. B. Windgeschwindigkeiten >10 m/s, flüssiger oder fester Niederschlag >1 mm/h, Temperaturen <0 °C, Nebel), drohende oder vorherrschende Einwirkungen anderer Luftfahrzeuge, absichtlich oder anderweitig auftretende Störsignale oder elektromagnetische Störungen. Eine in Kenntnis des Vorliegens dieser Gründe, seitens des/der Auftraggeber:in, dennoch durchgeführten oder nicht abgebrochenen Drohnen-Lichtshow gilt in jedem Fall als korrekt ausgeführter Auftrag. Nr. 7 Satz 1 dieser AGB bleibt unberührt.


b.) Der Auftrag gilt nicht deswegen als nicht korrekt ausgeführt, wenn die vereinbarte Drohnen-Anzahl während der Drohnen-Lichtshow oder bereits zu Beginn auf bis zu 90 % der vereinbarten Drohnen-Anzahl der Drohnen-Lichtshow abfällt. Die vereinbarte Drohnen-Anzahl muss nicht während der gesamten Dauer der Drohnen-Lichtshow gewährleistet sein.

c.) Art und Umfang der zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Maßnahmen unterliegen der Entscheidungsfreiheit der Auftragnehmerin. Dies gilt auch bezüglich der Präsentation in ihrer konzeptionellen und gestalterischen Durchführung.


 

7. Schadenersatz


Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers:in sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin verursacht wurde. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


 

8. Ausfall


a.) Kommt es nicht zur Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der/die Auftraggeber:in zu vertreten hat, hat der/die Auftraggeber:in der Auftragnehmerin die entstandenen Kosten, Bearbeitungsgebühren und Verdienstausfall, mindestens aber 30 % des Gesamtpreises des Auftrags zu vergüten.


b.) Kommt es nicht zur Durchführung des Auftrages aus Gründen, die keine Vertragspartei zu vertreten hat, oder wird während der Durchführung aus solchen Gründen abgebrochen, so hat der/die Auftraggeber:in der Auftragnehmerin die entstandenen Kosten zu vergüten, mindestens aber 30 % des Gesamtpreises des Auftrags.


c.) Gehören zum Leistungsumfang der Auftragnehmerin musiksynchrone Leistungen und andere Spezialeffekte in Sonderanfertigung, die nicht von Lichtshow-Drohnen ausgeführt werden, so hat der/die Auftraggeber:in diese auch bei einem Ausfall zu bezahlen.

 

9. Urheberrechte und Werbung


a.) Urheberrechte an der Konzeption von Drohnen-Lichtshows werden in keinem Fall übertragen. Nutzungsrechte können nach schriftlicher Absprache, oder Absprache in Textform, übertragen werden.


b.) Der/die Auftraggeber:in gestattet der Auftragnehmerin Bild- und Videomaterial von den Drohnen-Lichtshows und den Veranstaltungen vom/der Auftraggeber:in zu machen und für eigene Werbezwecke zu nutzen. Die Gestattung der Nutzung erstreckt sich auch auf das Bestehen des Auftrags, der namentlichen Nennung vom/der Auftraggeber:in und deren/dessen Kund:in der Veranstaltung, der Nutzung des Logos vom/der Auftraggeber:in und des Logos dessen/deren Kund:in der Veranstaltung, und Abwandlungen davon, und Informationen zur Veranstaltung, soweit der/die Auftraggeber:in als Unternehmer gilt. Zu diesem Zwecke stellt der/die Auftraggeber:in die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei.

 

10. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand


Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.


 

11. Teilnichtigkeit


Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, im Sinne von § 306 BGB.



 

Stand: 26.06.2022

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